• Neu ab September - Beratungseinätze - Beratungsbesuche - Pflegeberatung nach § 37
  • 31.07.2024 - 10:41
  • Beratung § 37

Neu ab September - Beratungseinätze - Beratungsbesuche - Pflegeberatung nach § 37

Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen.

Die Beratungseinsätze finden bei Ihnen Zuhause statt!

 

Um den Pflegerad von der Kasse weiterhin anerkannt zu bekommen und um weiterhin das Pflegegeld vollständig zu erhalten, sind Sie verpflichtet die Beratungen von einer ankerkannten Beratungsstelle durchführen zu lassen.

Wir sind hier anerkannt und freuen uns, Sie hier unterstützen zu dürfen.

Unser Team besteht aus Pflegefachkräften, Diplom-Pflegewirten und anerkannten Pflegeberaterinnen.